Familien- & Erbrecht

Familiäre und erbrechtliche Entscheidungen sind selten rein juristisch. Es geht um Beziehungen, um Lebenswerk, um Verantwortung für die nächste Generation. Wir begleiten Sie und Ihre Angehörigen mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und juristischer Präzision — und entwickeln Lösungen, die zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passen.

Unsere Beratungsangebote zum Familien- & Erbrecht

Ehe- und Partnerschaftsverträge

Gestaltung und Prüfung individueller Vereinbarungen.

Gestaltung und Prüfung von Schenkungs- und Übergabeverträgen sowie von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen.

Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen, Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung, externe Testamentsvollstreckung.

Die Umsetzung eines letzten Willens ist eine verantwortungsvolle Aufgabe — sie verlangt juristische Präzision, Neutralität und Fingerspitzengefühl gegenüber allen Beteiligten. Als zertifizierter Testamentsvollstrecker übernimmt Herr Lüngen diese Aufgabe: von der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses über die Auseinandersetzung unter den Erben bis hin zur Abwicklung komplexer Nachlässe mit Unternehmensanteilen oder internationalem Bezug. So wird Ihr letzter Wille verlässlich, transparent und im Sinne Ihrer Vorstellungen umgesetzt.

Prüfung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen mit internationalem Bezug (Wohnsitz und/oder Vermögen im Ausland).

Rechtssichere Gestaltung für Ihre persönliche Absicherung.

Außergerichtliche Konfliktlösung bei Streitigkeiten zwischen Erben, zwischen Erblasser und Erben, zwischen Erben und Testamentsvollstrecker sowie zwischen Erben und Dritten.

Bei Unternehmerfamilien stimmen wir Erb- und Gesellschaftsrecht aufeinander ab. Für steuerliche und bewertungsrelevante Fragen arbeiten wir in Kooperation mit der Dr. Stallmeyer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH.

Wir sind Ihre Ansprechpartner zum Thema Familien- & Erbrecht

.

Dr. Marcus Michels

Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dipl.-Kfm.

Larsen Lüngen

Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Sustainability Auditor (IDW), Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

.

Thomas Schierack

Rechtsanwalt

Dipl.-Betriebsw. (FH)

Hans Foos

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand

Häufige Fragen

Brauche ich ein Testament, wenn es die gesetzliche Erbfolge gibt?

Oft ja. Die gesetzliche Erbfolge passt selten zur tatsächlichen Lebenssituation — besonders bei Patchwork-Familien, Unternehmen oder Vermögen im Ausland. Ein Testament schafft Klarheit und vermeidet Streit.

Durch das Zusammenspiel von Erb- und Gesellschaftsrecht. Wir stimmen Unternehmertestament und Gesellschaftsverträge aufeinander ab — gemeinsam mit unseren Kollegen aus dem Gesellschaftsrecht.

Ohne Vollmacht kann im Ernstfall ein gerichtlich bestellter Betreuer über Ihre Angelegenheiten entscheiden. Eine Vorsorgevollmacht hält die Entscheidung in Ihrer Hand.

Stallmeyer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Standort Köln
Hohenstaufenring 57
50674 Köln

T +49 221 934 737 0
koeln@stallmeyer.de

Standort Mönchengladbach
Krefelder Straße 249
41066 Mönchengladbach

T +49 2161 57 555 0
moenchengladbach@stallmeyer.de

Standort Düsseldorf
Kaistraße 8
40221 Düsseldorf

T +49 211 863 998 84
 duesseldorf@stallmeyer.de